Imogen Simmonds freigesprochen: Was der Fall für Triathlon bedeutet
Große News für die Triathlon-Welt – und spannend für uns in Österreich: Die Schweizer Profi-Triathletin Imogen Simmonds wurde am 24. Oktober 2025 von der International Testing Agency (ITA) mit einem Urteil „No Fault“ freigesprochen. Damit ist sie sofort wieder startberechtigt.
Was ist passiert?
Auslöser war ein außerhalb des Wettkampfs entnommener Test am 8. Dezember 2024, der Spuren von Ligandrol (LGD-4033) zeigte – eine laut WADA verbotene Substanz. Nach A- und B-Probe wurde Simmonds im Februar 2025 zunächst provisorisch gesperrt. Das bestätigte die ITA damals in einer ersten Mitteilung. Quelle: ITA-Statement vom 26.02.2025.
Im Verlauf der Untersuchungen konnte Simmonds belegen, dass die Kontamination unabsichtlich durch intimen Kontakt mit ihrem Partner erfolgt ist. Die ITA akzeptierte diese Erklärung und sprach sie von Schuld oder Fahrlässigkeit frei. Quelle: ITA-Entscheidung vom 24.10.2025.
Mehrere Medien berichten, dass u. a. Haartests stützten, dass sie Ligandrol nicht selbst eingenommen hat. Beispiel: Eurosport.
Wer ist Imogen Simmonds?
Simmonds zählt seit Jahren zur Weltspitze auf der Mittel- und Langdistanz. 2019 holte sie Bronze bei der IRONMAN 70.3-WM in Nizza und wurde Zweite bei der IRONMAN-EM in Frankfurt. Berichte dazu: TRI247 – 70.3-WM 2019 und TRI247 – Frankfurt 2019.
Vor der Suspendierung war sie im T100- und IRONMAN-Zirkus als Top-10-Athletin gesetzt – ein Status, der ihre sportliche Klasse gut beschreibt. Quelle: TRI247.
Warum betrifft uns das in Österreich?
Viele von uns stehen regelmäßig bei Rennen wie dem IRONMAN 70.3 Zell am See-Kaprun an der Startlinie – einer der schönsten Mitteldistanzen im Alpenraum. Offizielle Infos & Strecke: Zell am See-Kaprun.
Der Fall Simmonds zeigt: Sauber bleiben heißt heute mehr als nur „keine verbotenen Mittel nehmen“. Es geht um Aufklärung, Vorsicht bei Nahrungsergänzung – und ja, auch um private Situationen, die man nicht auf dem Radar hat.
Praktische Tipps für Age-Grouper in AT
- Supplemente checken: Nur geprüfte Produkte nutzen (Informed Sport/Choice). Im Zweifel weglassen.
- Arztgespräche dokumentieren: Rezepte, Atteste und Dosierungen sauber ablegen.
- Privates Umfeld bedenken: Sprich offen mit Partner:innen über Substanzen. Klingt heikel, schützt aber dich und dein Ergebnis.
- Regeln kennen: Die ITA- und IRONMAN-Regeln gelten auch für Out-of-Competition-Tests. Ein Überblick findet sich in den ITA-Mitteilungen (Februar 2025 und Oktober 2025).
Meine kurze Einschätzung
Ich war vor ein paar Jahren als Zuschauerin in Zell am See und habe gesehen, wie hart selbst Hobbyathlet:innen diesen Kurs angehen. Genau deshalb tut es gut, wenn klare Entscheidungen und saubere Verfahren kommuniziert werden. Der Freispruch von Imogen Simmonds bringt Rechtssicherheit – und eine wichtige Lektion für alle, die Triathlon lieben.
Wie geht es weiter?
Mit dem ITA-Beschluss ist Simmonds sofort startberechtigt. Viele Medien ordnen das ähnlich ein, etwa Triathlon Magazine Canada und t-online. Für Fans hierzulande heißt das: Wir könnten sie schon bald wieder auf europäischen Kursen sehen – vielleicht auch am Start in den Alpen.
Fazit
Imogen Simmonds ist zurück – mit einem Freispruch, der zeigt, wie komplex Anti-Doping-Fälle sein können. Für Österreichs Triathlon-Community ist das ein Weckruf: Wissen schützt. Und es erinnert uns daran, warum wir diesen Sport lieben – fair, hart und mit viel Herz.




































