Vermisste Person in Österreich: So handeln Sie jetzt richtig
Jedes Jahr werden in Österreich tausende vermisste Personen gemeldet – die meisten tauchen zum Glück rasch wieder auf. Laut Bundeskriminalamt klären sich 85% der Fälle innerhalb einer Woche, 95% in einem Monat und 98% innerhalb eines Jahres. Die langfristige Klärungsquote liegt bei über 99%.
Erste Schritte: Ruhe bewahren, strukturiert handeln
- Anrufen und nachfragen: Versuchen Sie, die Person direkt zu erreichen. Prüfen Sie auch Messenger, Social Media und E-Mail.
- Letzte Aufenthaltsorte checken: Arbeitsplatz, Schule, Freunde, Stammplätze, Spitäler.
- Hinweise sammeln: Aktuelles Foto, Kleidung, besondere Merkmale, Medikamente, mögliche Ziele, Verkehrsmittel, letzte Handy-Standorte (falls geteilt).
- Gefahr nicht ausgeschlossen? Rufen Sie sofort Polizei-Notruf 133 oder Euro-Notruf 112. Für Gehörlose/Hörbeeinträchtigte gibt es den textbasierten Notruf via App DEC112 oder SMS/Fax an 0800 133 133. Am Berg: 140.
Muss ich 24 Stunden warten? Nein.
Dieser Mythos hält sich, ist aber falsch. Gerade zu Beginn zählt jede Minute. Die Polizei empfiehlt, bei ernsthafter Sorge unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
Wichtige Nummern und Anlaufstellen in Österreich
- 133 (Polizei) und 112 (Euro-Notruf) – bei Gefahr sofort wählen. Notruf-Übersicht BMI.
- 116 000 – Hotline für vermisste Kinder (24/7, kostenlos), betrieben in Österreich von Rat auf Draht. Infos der Bundesregierung.
- DEC112 – textbasierter bzw. „stiller“ Notruf per App für Gehörlose/Hörbeeinträchtigte. Details beim BMI.
So arbeitet die Polizei in Vermisstenfällen
Die österreichische Polizei nutzt ein Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP) im Bundeskriminalamt. Daten werden in nationalen und internationalen Systemen wie EKIS und dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst – so kann sofort österreichweit und grenzüberschreitend gesucht werden. Öffentliche Fahndungen erscheinen u. a. auf der offiziellen Fahndungsseite des Bundeskriminalamts und in der Polizei-App.
Öffentlichkeitsfahndung: Wann dürfen Fotos veröffentlicht werden?
Ob ein Foto der vermissten Person öffentlich geteilt wird, entscheidet die Polizei nach klaren gesetzlichen Kriterien (z. B. §56 SPG). In der Praxis braucht es – je nach Fall – Zustimmung von Erziehungsberechtigten oder einer Erwachsenenvertretung. Die Veröffentlichung erfolgt dann über offizielle Kanäle.
Was Angehörige tun sollten – und was besser nicht
- Aktiv bleiben: Freunde, Schule/Arbeit, Krankenhäuser kontaktieren; letzte Wege abgehen.
- Info-Bündel für die Polizei: Foto, Kleidung, Uhrzeit/Ort des Verschwindens, digitale Spuren, gesundheitliche Infos.
- Social Media mit Bedacht: Posten Sie Fotos/Details nur in Abstimmung mit der Polizei – so schützen Sie Privatsphäre und vermeiden Falschspuren. Für die öffentliche Suche gibt es offizielle Kanäle.
Besondere Situationen: Kinder, Seniorinnen/Senioren, Berge
- Kinder & Jugendliche: Sofort die Polizei informieren; zusätzlich die 116 000 anrufen – dort gibt es Unterstützung und Koordination.
- Demenz, Erkrankungen, Suizidgefahr: Dringend melden – hier zählt Schnelligkeit besonders.
- Am Berg vermisst? Zusätzlich 140 (Bergrettung) wählen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Vor kurzem erzählte mir eine Freundin: Ihre Oma kam nicht wie vereinbart vom Spaziergang zurück. Statt in Panik zu verfallen, rief sie die 133 an, sammelte ein aktuelles Foto und beschrieb die Kleidung. Die Polizei organisierte die Suche, Nachbarinnen prüften Parks in der Nähe – zwei Stunden später war die Oma gefunden. Genau so sollte es laufen: ruhig bleiben, klar handeln, Profis einbinden.
Nützliche Links
- Notruf- und Notfallnummern (BMI)
- Fahndungen des Bundeskriminalamts
- Offizielle Polizei-App
- Hotline 116 000 für vermisste Kinder
Fazit: Eine vermisste Person ist immer belastend. Mit klaren Schritten, schnellen Anrufen und der Unterstützung der Polizei steigen die Chancen, rasch Gewissheit zu bekommen. Und das ist am Ende das Wichtigste.




































