Arbeitslosengeld in Österreich 2025: Anspruch, Höhe, neue Regeln
Arbeitslos? Dann ist das Arbeitslosengeld (ALG) deine wichtigste finanzielle Stütze. In diesem Überblick für Österreich (AT) erfährst du kurz und knackig: Wer Anspruch hat, wie hoch das ALG ist, wie lange es gezahlt wird und was sich 2025/2026 ändert.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich gilt: Du musst arbeitsfähig, arbeitswillig, beim AMS gemeldet und vermittelbar sein. Außerdem brauchst du ausreichend Zeiten mit arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung (Anwartschaft). Für Erstanträge unter 25 Jahren reichen z.B. 26 Wochen in den letzten 12 Monaten; sonst meist 52 Wochen in 24 Monaten. Details beim AMS.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das ALG besteht aus dem Grundbetrag, möglichen Familienzuschlägen und einem Ergänzungsbetrag. Der Grundbetrag beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens. Grundlage sind in der Regel die letzten zwölf endgültigen monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist. oesterreich.gv.at.
Familienzuschlag: Pro zuschlagsberechtigter Person gibt es in der Regel € 0,97 täglich (wenn z.B. Familienbeihilfe besteht). Liegt dein Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, stockt der Ergänzungsbetrag bis max. 60% (ohne Familienzuschlag) bzw. 80% (mit Familienzuschlag) des Netto auf. AMS-FAQ Familienzuschlag.
Tipp: Nutze den offiziellen AMS-Rechner, um deine voraussichtliche ALG-Höhe zu prüfen. Mehr Infos.
Wie lange wird gezahlt?
Standardmäßig 20 Wochen. Mit mehr Versicherungszeiten bzw. höherem Alter verlängert sich die Dauer, etwa auf 30, 39 oder 52 Wochen. Es gibt Sonderfälle (z.B. berufliche Reha, Stiftungen). AMS-Überblick.
Auszahlung: monatlich im Nachhinein, in der Regel um den 8. des Folgemonats auf dein Konto oder per Post. oesterreich.gv.at.
Wichtige Neuregelung seit 1. Juli 2025
Wiedermeldung sofort! Nach einer Unterbrechung (z.B. Krankenstand, Auslandsaufenthalt, Schulung) musst du dich spätestens am ersten Tag nach Ende der Unterbrechung wieder beim AMS melden – sonst gibt’s Geld erst ab dem Tag der Wiedermeldung. Meldung via eAMS, telefonisch oder persönlich. AMS-Info und OTS-Meldung.
Zuverdienst: Was gilt 2025 – und was ändert sich 2026?
Bis 31.12.2025 ist ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10/Monat möglich. USP.gv.at.
Ab 1.1.2026 wird der geringfügige Zuverdienst eingeschränkt; Ausnahmen sind vorgesehen (z.B. wer bereits länger neben einem Job geringfügig gearbeitet hat oder ältere Arbeitslose für begrenzte Zeit). Parlament und Arbeiterkammer.
Beispiel aus dem Alltag
Anna, 34, verliert Ende März 2025 ihren Job. Sie meldet sich sofort arbeitslos und erhält ALG. Im August wird sie krankgeschrieben. Am 12. August endet der Krankenstand – am 13. August meldet sie sich wieder beim AMS. Weil sie rechtzeitig dran ist, bekommt sie die Leistung ohne Lücke weiter. Hätte sie sich erst am 16. August gemeldet, gäbe es Geld erst ab 16. August. Die Regel gilt seit 1. Juli 2025. AMS.
Notstandshilfe: Kurz erwähnt
Ist dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft und du bist in Notlage, kannst du Notstandshilfe beantragen. Voraussetzungen und Berechnung weichen ab. Infos beim AMS.
Deine To-do-Liste
- Arbeitslos melden: Online im eAMS-Konto oder persönlich beim AMS.
- Unterlagen sammeln: Dienstzeugnisse, Konto, Meldezettel, Kinder-Nachweise (für Familienzuschlag).
- Höhe prüfen: AMS-Rechner nutzen.
- Wiedermeldung merken: Nach Unterbrechungen sofort am nächsten Tag melden.
- Zuverdienst klären: 2025 bis € 551,10/Monat möglich; Änderungen ab 2026 beachten. USP.gv.at | AK.
Noch Fragen?
Das Thema Arbeitslosengeld ist komplex, aber du musst da nicht allein durch. Sprich mit deiner AMS-Beraterin oder deinem AMS-Berater und nutze die verlinkten Tools. Ein kurzer Anruf oder Klick kann bares Geld sichern – und Nerven sparen.




































