Pickerl in Österreich 2025: Vignette, Parkpickerl und §57a
Wenn in Österreich jemand vom Pickerl spricht, kann vieles gemeint sein: die Autobahn‑Vignette, das Wiener Parkpickerl oder die §57a‑Begutachtung fürs Auto. Klingt verwirrend? Keine Sorge – hier bekommst du einen schnellen Überblick, was 2025 gilt und wie du Geld, Zeit und Nerven sparst.
1) Autobahn‑Vignette („Pickerl“) 2025
Für Pkw kostet die Jahresvignette 2025 103,80 Euro. Daneben gibt’s 2‑Monats‑ (31,10 €), 10‑Tages‑ (12,40 €) und die 1‑Tages‑Vignette (9,30 €), letztere nur digital. Die Jahresvignette gilt wie gewohnt 14 Monate – vom 1. Dezember 2024 bis 31. Jänner 2026.
Kaufst du die Digitale Jahresvignette online, beachte die 18‑Tage‑Frist (Konsumentenschutz). Sofort gültig ist sie hingegen an ASFINAG‑Automaten, Mautstellen sowie bei ÖAMTC/ARBÖ‑Vertriebsstellen. Fahren ohne gültige Vignette kostet als Ersatzmaut 120 € (Pkw).
Gut zu wissen: Der Umstieg auf rein digitale Vignette ist fix – ab 1. Februar 2027 gibt es keine Klebevignette mehr.
ASFINAG: Vignette & Preise | Digitale Vignette
2) Parkpickerl in Wien 2025
Das Parkpickerl für Bewohner:innen kostet bei der Parkometerabgabe weiterhin 10 € pro Monat (mind. 4 Monate). Die Bundesgebühr für den Antrag wurde jedoch mit 1. Juli 2025 von 14,30 € auf 21 € erhöht. Online mit ID Austria sind die Gebühren niedriger.
Kurzparken wurde mit 1. Jänner 2025 teurer: 1,30 € pro 30 Minuten. Alte Parkscheine waren nur bis 30. Juni 2025 gültig.
Ausblick: Ab 1.1.2026 soll das Parkpickerl auf 13 € pro Monat steigen (Beschlusslage der Stadt).
Stadt Wien: Parkpickerl | Kurzpark‑Tarife
3) §57a‑„Pickerl“: Die jährliche Begutachtung
Intervalle & Fristen
Für Pkw gilt die 3‑2‑1‑Regel (erst nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren, danach jährlich). Du darfst das Pickerl 1 Monat vorher und bis zu 4 Monate nach dem Fälligkeitsmonat machen – im Ausland wird diese Toleranz aber oft nicht anerkannt. Plane Urlaubsfahrten daher mit gültiger Plakette.
Kosten 2025
Je nach Werkstatt und Fahrzeug liegst du in der Praxis meist zwischen rund 55 und 150 Euro (inkl. Plakette). Mitglieder bei Clubs wie ÖAMTC/ARBÖ fahren oft günstiger.
Neues seit Mai 2025
Bei Fahrzeugen (ab Erstzulassung 1.1.2021, Abgasklasse 6d/6e) werden beim §57a‑Termin tatsächliche Verbrauchsdaten via Schnittstelle ausgelesen und an Behörden übermittelt. Ziel: realere Emissionsdaten.
Infos zu §57a | ÖAMTC‑Hinweis zur Auslandreise
Wann brauche ich welches „Pickerl“?
- Autobahn‑Vignette: Für Autobahnen/Schnellstraßen – vor Auffahrt kaufen (digital oder kleben).
- Parkpickerl Wien: Fürs Dauerparken im Wohnbezirk – Antrag rechtzeitig verlängern.
- §57a‑Pickerl: Technische Prüfung – Termin früh genug buchen, vor allem vor Urlaubsfahrten.
Meine Tipps aus dem Alltag
- Digital spart Stress: Ich kaufe die Vignette inzwischen nur mehr digital – Nummerntafel eintragen, fertig. Achte aber auf die 18‑Tage‑Frist bei Jahres‑ und 2‑Monats‑Vignette.
- Nur offiziell kaufen: Hol dir die Vignette im ASFINAG‑Mautshop oder bei Partnern. So umgehst du teure Drittanbieter und Fakes.
- Parkpickerl früher erledigen: Gebührenänderungen kommen manchmal kurzfristig. Wenn dein Pickerl bald ausläuft, rechtzeitig beantragen und bezahlen.
- §57a mit Service kombinieren: Spart Anfahrten und oft Geld. Preise vorher vergleichen – Unterschiede sind groß.
Kurz gefragt, kurz geantwortet
Gilt die Jahresvignette ab Kaufdatum? Nein – online erst ab dem 18. Tag (Ausnahme: 1‑/10‑Tages‑Vignette oder Kauf an Automaten/Vertriebsstellen).
Darf ich mit §57a in der Toleranz ins Ausland? Lieber nicht – es gab Strafen und sogar Kennzeichenabnahmen.
Hast du Fragen zu deinem Fall? Schreib mir – ich helfe dir gerne beim „Pickerl‑Dschungel“.




































