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Home Politik & Recht Regierung & Justiz

Altersteilzeit in Österreich 2025: So klappt der sanfte Ausstieg

Magdalena Ortbauer von Magdalena Ortbauer
29. November 2025
in Regierung & Justiz
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Altersteilzeit in Österreich 2025: So klappt der sanfte Ausstieg
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Altersteilzeit in Österreich 2025: So klappt der sanfte Ausstieg

Der Rücken zwickt, die Nerven liegen blank – aber an eine volle Pension ist noch nicht zu denken? Genau hier kommt die Altersteilzeit in Österreich ins Spiel. Sie erlaubt es, die Arbeitszeit zu reduzieren und trotzdem halbwegs gut abgesichert Richtung Ruhestand zu segeln.

Aber Achtung: Ab 2026 ändern sich die Regeln deutlich. Wer in Österreich mit dem Gedanken spielt, in Altersteilzeit zu gehen, sollte die wichtigsten Fakten kennen – und zwar rechtzeitig.

Was ist Altersteilzeit überhaupt?

Altersteilzeit ist ein Modell für ältere Arbeitnehmer:innen, die vor der Pension ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Der Staat unterstützt dieses Modell über das sogenannte Altersteilzeitgeld, das über das AMS an den Arbeitgeber ausbezahlt wird. Dieser gleicht damit einen Teil des Lohnausfalls aus und zahlt Sozialversicherung so, als würden Sie noch mehr Stunden arbeiten.

Das Ziel: Ein sanfter Übergang in die Pension, ohne dass Einkommen und spätere Pension zu stark darunter leiden.

Wer kann in Österreich Altersteilzeit nutzen?

Die Grundidee: Altersteilzeit ist nur für Menschen gedacht, die kurz vor der Pension stehen und eine längere Zeit in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Job gearbeitet haben.

Typische Voraussetzungen (vereinfacht)

  • Sie sind einige Jahre vor dem Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen mit stufenweiser Anhebung von 60 auf 65).
  • Sie waren über einen bestimmten Zeitraum (mehrere hundert Wochen) in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt.
  • Sie beziehen noch keine Pension und erfüllen auch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension noch nicht vollständig.
  • Ihr Arbeitgeber ist bereit, eine Altersteilzeitvereinbarung mit Ihnen zu unterschreiben.

Die genauen Zahlen (Versicherungswochen, Antrittsalter je nach Geburtsjahr) ändern sich immer wieder. Für konkrete Fälle sollten Sie unbedingt bei Arbeiterkammer, Gewerkschaft, oesterreich.gv.at oder direkt beim AMS nachfragen.

Wie funktioniert Altersteilzeit – zwei Modelle

In Österreich gibt es im Wesentlichen zwei Varianten der Altersteilzeit:

1. Kontinuierliche Altersteilzeit

Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum z.B. von 38 auf 19 Wochenstunden. Sie arbeiten also weniger, aber gleichmäßig weiter.

  • Arbeitszeit wird um 40 bis 60 % reduziert.
  • Sie bekommen nicht nur den Lohn für die reduzierte Zeit, sondern zusätzlich eine Aufstockung.
  • Die Sozialversicherung (Pension, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) läuft großteils so weiter, als würden Sie noch nahe an Vollzeit arbeiten.

2. Geblockte Altersteilzeit (Blockmodell)

Hier wird es boulevard-tauglich: Erst Vollgas arbeiten, dann früher daheim bleiben.

  • Phase 1: Sie arbeiten weiter annähernd voll – bekommen aber schon weniger ausbezahlt, ein Teil wird „angespart“.
  • Phase 2: Sie arbeiten gar nicht mehr, beziehen aber weiterhin Einkommen aus dem angesparten Teil und der Förderung.

Beispiel: Zwei Jahre fast Vollzeit, dann zwei Jahre daheim, aber offiziell noch in Altersteilzeit beschäftigt. Beliebt, aber rechtlich komplex – und nur noch zu bestimmten Bedingungen bis 2028 möglich.

Was ändert sich ab 2026 bei der Altersteilzeit?

Die Politik hat an der Altersteilzeit kräftig geschraubt. Grund: Sie ist für den Staat ziemlich teuer und wird laut Rechnungshof intensiv genutzt – oft ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wichtige Änderungen (vor allem für kontinuierliche Altersteilzeit)

  • Kürzere Dauer: Statt bisher maximal 5 Jahre wird die geförderte Altersteilzeit schrittweise auf maximal 3 Jahre reduziert.
  • Stufenplan:
    • Altersteilzeit-Beginn 2026: max. 4,5 Jahre
    • Beginn 2027: max. 4 Jahre
    • Beginn 2028: max. 3,5 Jahre
    • Ab 2029: max. 3 Jahre
  • Späterer Antritt: Altersteilzeit nur noch bis zu 3 Jahre vor Korridorpension bzw. Regelpension (stufenweise Reduktion ab Ende 2025).
  • Keine Pension parallel: Wer bereits eine Pension bezieht oder alle Voraussetzungen dafür erfüllt, kann keine Altersteilzeit mehr machen.
  • Überstunden zählen weniger: Ab 1.1.2026 werden Überstunden und Überstundenpauschalen bei der Berechnung des Altersteilzeitgeldes nicht mehr berücksichtigt.
  • Nebenjobs verboten: Ab 1.1.2026 sind neue Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern während der Altersteilzeit grundsätzlich verboten – außer Sie hatten diese Tätigkeit schon im Jahr davor regelmäßig.

Was bleibt (vorerst) gleich?

  • Die gebockte Altersteilzeit kann weiterhin bis maximal 5 Jahre dauern, wenn sie rechtzeitig – spätestens 2028 – begonnen wird.
  • Altersteilzeit kann (in der Übergangsphase) weiterhin bis zu 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter begonnen werden – wichtig ist der genaue Jahrgang und das Startjahr.
  • Bestehende Altersteilzeitvereinbarungen, die bis 31.12.2025 begonnen haben, laufen grundsätzlich nach den alten Regeln weiter.

Wie viel Geld bleibt mir in der Altersteilzeit?

Viele fragen sich: „Lohnt sich das überhaupt?“

Die Faustregel aus Praxis und Prüfberichten: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit zum Beispiel um 40–60 % reduzieren, liegt der Verlust beim Netto oft nur bei rund 16–26 %.

Warum? Weil:

  • der Arbeitgeber Ihr Bruttogehalt teilweise aufstockt,
  • der Staat dem Arbeitgeber über das Altersteilzeitgeld einen Teil dieser Kosten refundiert,
  • und die Sozialversicherungsbeiträge meist auf Basis der früheren (höheren) Arbeitszeit berechnet werden.

Das bedeutet: Sie arbeiten deutlich weniger, verlieren aber nicht im gleichen Ausmaß Einkommen und Pensionsansprüche. Genau deshalb ist die Altersteilzeit so beliebt – und genau deshalb wird sie jetzt eingeschränkt.

Konkretes Beispiel aus dem Alltag

Stellen wir uns Franz vor, 60 Jahre, Angestellter in einem Wiener Betrieb, 38 Stunden die Woche, der Rücken ist im Eimer und die Motivation auch.

  • Franz vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine kontinuierliche Altersteilzeit über 4 Jahre.
  • Seine Arbeitszeit sinkt von 38 auf 19 Stunden (minus 50 %).
  • Sein Lohn sinkt aber vielleicht nur um etwas mehr als ein Viertel, nicht um die Hälfte (konkrete Berechnung macht das AMS bzw. eine Steuerberatung).
  • Seine Pensionsversicherungsbeiträge laufen weiter so, als würde er fast voll arbeiten.

Franz hat also mehr Freizeit, weniger Stress und trotzdem eine halbwegs ordentliche Absicherung.

Ganz anders seine Kollegin Maria: Sie will das Blockmodell Altersteilzeit. Sie rackert zwei Jahre weiter fast voll durch, baut Freizeit auf und ist die letzten zwei Jahre vor der Pension schon daheim, offiziell aber noch im Dienstverhältnis. Dieses Modell ist beliebt – aber Achtung: Zeitplan, Geburtsjahr und neue Gesetze müssen exakt geprüft werden, damit nichts schiefgeht.

Typische Fehler bei Altersteilzeit – und wie Sie sie vermeiden

1. Zu spät informieren

Viele denken: „Das klär ich ein Jahr vorher.“ Schlechte Idee. Zwischen Geburtsdatum, Pensionsstichtag, Korridorpension, Altersteilzeitbeginn und neuen Gesetzen ab 2026 kann es schnell unübersichtlich werden.

Tipp: Spätestens 2–3 Jahre vor dem möglichen Einstieg in die Altersteilzeit bei Pensionsversicherungsanstalt, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft beraten lassen.

2. Nur auf das Nettogehalt schauen

Altersteilzeit ist nicht nur eine Frage des „Was habe ich am Konto?“, sondern auch: Wie wirkt sich das auf meine künftige Pension aus?

Auch wenn die Sozialversicherung meist gut abgesichert ist, können sich Details wie Überstunden, Sonderzahlungen, variable Gehaltsbestandteile bemerkbar machen – zumal Überstunden für neue Vereinbarungen ab 2026 nicht mehr in die Förderberechnung einfließen.

3. Nebenjob vergessen zu melden

Ab 2026 sind neue Nebenjobs während der Altersteilzeit im Prinzip tabu – und bestehende müssen gemeldet werden. Wer das ignoriert, riskiert Ärger mit dem AMS und Probleme bei der Förderung.

Altersteilzeit oder Teilpension – was passt besser?

Seit 2025/2026 gibt es in Österreich zusätzlich die Teildpension (oft auch „Teilpension“ geschrieben). Beide Modelle – Altersteilzeit und Teilpension – können nicht gleichzeitig genutzt werden.

Ganz vereinfacht gesagt:

  • Altersteilzeit: Starke Arbeitszeitreduktion, Förderung über AMS, Fokus auf Beschäftigung im bisherigen Job, aber teurer für den Staat.
  • Teildpension/Teilpension: Pensionsversicherung zahlt einen Teil, wenn man das Gehalt reduziert, andere Logik, andere Voraussetzungen.

Welche Variante besser ist, hängt von folgenden Punkten ab:

  • Wie stark wollen oder können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren?
  • Wie viel Spielraum bietet Ihr Arbeitgeber?
  • Wie knapp sind Sie an der Korridor- oder Regelpension dran?
  • Wie sehen Ihre bisherigen Versicherungszeiten aus?

Hier führt kein Weg an einer individuellen Beratung vorbei.

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie zur Altersteilzeit in Österreich

1. Pensions-Check machen

  • Aktuellen Versicherungsverlauf bei der Pensionsversicherungsanstalt ansehen.
  • Prüfen, wann Sie Korridorpension bzw. Regelpension erreichen.

2. Beratung holen

  • Arbeiterkammer im Bundesland kontaktieren.
  • Gewerkschaft (z.B. GPA, PRO-GE) um Berechnungsbeispiele bitten.
  • Bei Bedarf Steuerberater:in oder betriebliche Personalabteilung einbeziehen.

3. Mit dem Arbeitgeber sprechen

  • Wünsche klar formulieren: kontinuierlich oder Blockmodell? Wie lange?
  • Prüfen, ob der Betrieb eine interne Regelung zu Altersteilzeit hat.
  • Vereinbarung schriftlich festhalten (oft mit Mustern der Arbeiterkammer, etwa für kontinuierliche Altersteilzeit).

4. AMS-Förderung klären

  • Der Arbeitgeber beantragt beim AMS das Altersteilzeitgeld.
  • Ohne diese Förderung ist das Modell für viele Betriebe finanziell schwer stemmbar.

5. Lebensplanung anpassen

  • Budgetrechnung: Reicht das Netto für Miete, Kredite, Hobbys?
  • Gesundheit: Nutze ich die gewonnene Zeit für Erholung – oder für eine zweite Belastung?
  • Familie: Passt der frühere Rückzug aus dem Job auch zur Familiensituation (Pflege von Angehörigen, Enkelkinder usw.)?

Für wen ist Altersteilzeit besonders interessant?

Aus der Praxis zeigt sich: Altersteilzeit wird vor allem von Menschen genutzt, die körperlich oder psychisch stark belastende Jobs haben – und von Betrieben, die teurere, ältere Mitarbeiter:innen sozialverträglich „herausbegleiten“ wollen.

Spannend ist sie besonders für:

  • Schichtarbeiter:innen in Industrie und Pflege
  • Büroangestellte, die ausgebrannt sind, aber noch nicht in Pension können
  • Personen mit langen Versicherungszeiten, die knapp vor der Korridorpension stehen

Weniger geeignet ist Altersteilzeit, wenn:

  • Sie ohnehin bald mit einer vorzeitigen Pension planen,
  • Sie nur wenige Versicherungsjahre haben,
  • oder Ihr Arbeitgeber sich klar dagegen ausspricht.

Fazit: Jetzt informieren, später entspannter aussteigen

Die Altersteilzeit in Österreich ist ein starkes Instrument für einen sanften Ausstieg aus dem Berufsleben – aber sie steht politisch unter Druck und wird Schritt für Schritt eingeschränkt. Wer das Modell noch in voller oder fast voller Länge nutzen will, muss auf Jahreszahlen, Geburtsdatum und Beginn der Vereinbarung genau achten.

Wenn Sie also zwischen Ende 50 und Anfang 60 sind und in Österreich arbeiten, stellen Sie sich ehrlich die Frage:

„Halte ich noch ein paar Jahre Vollzeit durch – oder ist es Zeit, den Hebel langsam zurückzunehmen?“

Wenn Letzteres näher an Ihrer Wahrheit ist, dann ist jetzt der richtige Moment, um sich über Altersteilzeit zu informieren – bei Arbeiterkammer, Gewerkschaft, AMS und Pensionsversicherung. Je früher Sie planen, desto ruhiger können Sie später den Schritt in die Pension machen.

Und wer weiß: Vielleicht sind die letzten Berufsjahre in Altersteilzeit genau die Phase, in der Arbeit wieder mehr Leben und weniger Überlebenskampf ist.

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